Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Zulassung von Aramo mit dem Wirkstoff Tepraloxydim zum 31. Mai 2015 widerrufen. Der einzige Antragsteller für die Erneuerung der Genehmigung hat entschieden, den Antrag nicht weiterzuverfolgen. Die Abverkaufsfrist endet am 30. November 2015, die Aufbrauchfrist am 30. November 2016. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind Reste des Pflanzenschutzmittels entsorgungspflichtig.