Nach Ausbildung des Fahnenblattes sollte der Blattapparat durch eine Abschlussbehandlung geschützt werden. In Beständen mit Gelbrostbefall, die schon vor zwei bis drei Wochen behandelt wurden, sollte eine weitere Anwendung folgen. Ist aufgrund der Infektionsgefahr durch Fusarium eine Ährenbehandlung eingeplant, ist bei geringem Befall mit Rostkrankheiten und Blattseptoria eine Zwischenbehandlung mit verringerten Aufwandmengen (um ca. 25 %) ausreichend. In gesunden Beständen kann mit der Abschlussbehandlung noch bis zum Ährenschieben gewartet werden. Bei den Abschlussbehandlungen sollten Mittel mit lang andauernder Wirkung, zum Beispiel Azole mit einem Strobilurin- und/oder einem Carboxamid-Wirkstoff angewendet werden.