Kombination auf den Betrieb abstimmen
Laut der Greening-Vorgaben müssen mindestens fünf Prozent der Ackerflächen eines Betriebes als Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) geführt werden. Der Zwischenfruchtanbau hat einen Gewichtungsfaktor von 0,3. Dies bedeutet, um rechnerisch einen Hektar ÖVF zu erfüllen, müssen 3,33 Hektar Zwischenfrüchte angebaut werden. Besonders vor Mais ist der Zwischenfruchtanbau zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit wichtig.
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