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Zwiewuchs

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Lagergetreide: In Notfällen dürfen Herbizide eingesetzt werden.
Lagergetreide: In Notfällen dürfen Herbizide eingesetzt werden.Foto: Mayer
Aufgrund der Hitze reifen Getreide- und Rapsbestände ungleich ab. Zum Teil sind sie mit Unkrautdurchwuchs belastet und/oder ins Lager gegangen. Ein bis zwei Wochen vor der Ernte besteht in Notfällen die Möglichkeit, Herbizide zur Ernteerleichterung einzusetzen. Eine solche Maßnahme muss gut überlegt werden und erst nach Überprüfung alternativer Möglichkeiten, wie Abwarten der Reife und des Abtrocknens im Freiland, Reinigungs- und Trocknungsmaßnahmen nach der Ernte sowie der Konservierung von Futtergetreide mit Propionsäure, vorgenommen werden. Spätanwendungen mit Glyphosatmitteln sind in Getreide nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder Zwiewuchs in lagernden oder stehenden...
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