Mit der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung gilt auch: Alle drei Jahre müssen vier Stunden Fortbildung nachgewiesen werden. Ende 2015 läuft der erste Dreijahreszeitraum ab. Deshalb bietet die Redaktion von BWagrar in Zusammenarbeit mit dem Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) in diesem Jahr noch zwei zertifizierte Fortbildungen in Form von Online-Seminaren an. Es handelt sich jeweils um zweistündige Veranstaltungen. Wer beide Veranstaltungen besucht, hat die erforderlichen vier Stunden Fortbildung für den Zeitraum 2013 bis 2015 absolviert. Die beiden Online-Seminare sind nicht identisch. Sie richten sich entsprechend der rechtlichen Vorgaben aus, die besagen, dass vier von mehreren vorgegebenen Themen behandelt werden und...