Sachkundenachweis Pflanzenschutz
Nur noch bis zum 26. November 2015 gelten die bisherigen Nachweise für die Sachkunde im Pflanzenschutz. Nach diesem Termin darf als Nachweis für die Sachkunde nur noch der neue Sachkundenachweis im Scheckkartenformat akzeptiert werden. Der Handel ist verpflichtet, nach diesem Termin Pflanzenschutzmittel für berufliche Anwender nur noch gegen Vorlage des Nachweises abzugeben.
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