Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert. Diese Verlängerungen werden bis zu einer endgültigen Entscheidung erteilt. Das gilt für die folgenden, für den Acker- und Weinbau bedeutsamen Mittel.