Nachbau melden, sonst wirds strafbar
Wer die Nachbaugebühren nicht rechtzeitig zahlt, begeht eine Sortenschutzrechtsverletzung. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juni 2015 im sogenannten Vogel-Urteil klargestellt. Sortenschutzinhaber bieten rückwirkende Selbstauskunft mit Befristung an.
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