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Basagran in Soja verboten

Veröffentlicht am
Das BVL hat die Zulassung von Basagran (Wirkstoff: Bentazon) zur Anwendung in Sojabohnen widerrufen. Das Mittel darf in Sojabohnen also ab sofort nicht mehr angewendet werden. Die übrigen Anwendungen von Basagran (zum Beispiel in Ackerbohne, Futtererbse, Gemüseerbse, Busch- und Stangenbohnen) sind hiervon nicht betroffen und bleiben gültig. Grund für die Entscheidung des BVL ist eine Absenkung des Rückstandshöchstgehaltes für Bentazon in Sojabohnen von 0,1 mg/kg auf 0,03 mg/kg. Mit den verfügbaren Daten ist nicht sichergestellt, dass dieser neue Wert einhaltbar ist.
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