Laut Düngeverordnung (DüV) endet die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff und Geflügelkot am 31. Januar. Ab 1. Februar können somit Wirtschaftsdünger auf Ackerland und Grünland wieder mit folgenden Vorgaben ausgebracht werden: Vor dem Aufbringen von wesentlichen Nährstoffmengen an Stickstoff oder Phosphat muss der Düngebedarf der Kultur sachgerecht festgestellt werden. Vor der Aufbringung wesentlicher Nährstoffmengen müssen die im Boden verfügbaren Nährstoffmengen vom Betrieb ermittelt werden. Bitte beachten Sie auch eine Nachlieferung angebauter Zwischenfruchtmischungen. Je nach Biomasse und Mineralisierungsgrad können circa 20 kg N/ha im durchwurzelten Boden angerechnet...