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Zwischenfrüchte ab 16. Januar einarbeiten

Veröffentlicht am
Zwischenfrüchte und Untersaaten, die im Jahr 2015 als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) angerechnet wurden, können ab dem 16. Januar 2016 eingearbeitet werden. Aufgrund des milden Winters und des vermehrten Anbaus von Zwischenfruchtmischungen, welche in manchen Landesteilen sehr üppige Aufwüchse bilden, können wir pauschal keine Einarbeitungstechnik empfehlen. Sie sollten daher jeweils vor Ort entscheiden, welche Methode am sinnvollsten ist. Dennoch sollten Sie einige Punkte beachten: Bei hohem Biomasseanteil möglichst frühzeitig mittels Mulchgerät oder Messerwalze zerkleinern, um eine ausreichende Verrottung (Bodenkontakt) zu gewährleisten. Wasserschutzgebiete: Einarbeitung so spät wie möglich. Generell haben die weitergehenden...
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