Abo
Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz aktuell

Ratron Giftlinsen gegen Feldmäuse nun auch in Baden-Württemberg erlaubt

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat das verdeckte Auslegen (5 Stück/Loch) von Ratron Giftlinsen (Wirkstoff: Zinkphosphid) in Rückzugsgebieten, die direkt an Kulturflächen angrenzen oder innerhalb von Kulturflächen liegen (zum Beispiel Inseln um Windkraftanlagen) gegen Feld- und Erdmaus gemäß Artikel 53 vom 1. September bis zum 29. Dezember für 120 Tage zugelassen.
Da es sich bei diesen Flächen um „Nichtkulturland" handelt, ist eine Genehmigungen nach § 12 (Auflage NS660) von den unteren Landwirtschaftsbehörden an den Landratsämtern erforderlich. Das Ministerium für Ländlichen Raum hat entschieden, dass diese Genehmigungen auch in Baden-Württemberg erteilt werden können.

Veröffentlicht am
Ganninger-Hauck
Facebook Twitter Xing LinkedIn Whatsapp Telegram Facebook Messenger E-Mail
Link kopieren

Aus der Branche

Ort �ndern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.