Chloridazon: Nicht auf sandigen Böden
Das bisherige Anwendungsverbot (NG407) für chloridazonhaltige Pflanzenschutzmittel (Betoxon 65 WDG, Pyramin WG, Rebell Ultra, Rebell, Terlin DF, Terlin WG) auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand wurde auf weitere sandige Bodenarten ausgeweitet:
Die neue Anwendungsbestimmung NG415 lautet:
Keine Anwendung auf folgenden Bodenarten gemäß Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Auflage): reiner Sand (Ss), schwach schluffiger Sand (Su2), schwach lehmiger Sand (Sl2), schwach toniger Sand (St2), mittel schluffiger Sand (Su3), mittel lehmiger Sand (Sl3), stark schluffiger Sand (Su4), stark lehmiger Sand (Sl4) und schluffig-lehmiger Sand (Slu). Sofern kein Gutachten nach Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Auflage) vorliegt, gilt das Anwendungsverbot für alle Böden der Bodenartgruppen 0 bis 3 gemäß LUFA-Klassifizierung mit den Bezeichnungen flachgründiger Sand (S), Sand (S), lehmiger Sand (lS), sandiger Schluff (sU), stark sandiger Lehm (ssL) und lehmiger Schluff (lU).
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