Kritik am Mindestlohn verstummt nicht
Der Mindestlohn ist beschlossene Sache. Eine Ausnahmeregelung für Saisonarbeitskräfte hat es nicht gegeben. Das stößt weiterhin auf den Widerstand der Obstbauern am Bodensee, denn sie sehen durch die Lohnvorgaben die Existenz ihrer Betriebe gefährdet. Ihre Sorgen trugen sie bei einem Besuch des SPD-Bundestagsabgeordneten Martin Gerster auf zwei Obstbaubetrieben vor.
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Martin Gerster zeigte sich überrascht: Mit solch massivem Unmut hatte der Bundestagsabgeordnete nach der Verabschiedung des Mindestlohns nicht gerechnet. Vielmehr hatte er geglaubt, dass die erreichten Erleichterungen bei der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften den Betrieben nutzten. Danach ist es möglich, Kost und Logis für Erntehelfer auf den gesetzlichen Mindestlohn anzurechnen. Zudem wurde die zulässige Beschäftigungsdauer bei kurzfristigen, sozialversicherungsfreien Beschäftigten bis einschließlich 2018 von 50 auf 70 Arbeitstage pro Jahr ausgedehnt. Regelungen, die der Praxis nur wenig Entlastung im Vergleich zu den durch den Mindestlohn verursachten Mehrkosten bringen, wie Gerster bei dem von der Obstregion Bodensee...
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