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BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel FAKT II: Rotationsbrache im Weinbau

Neue Fördermaßnahme ab 2027

Das Ministerium Ländlicher Raum in Baden-Württemberg ergänzt für 2027 das Programm FAKT II um die Maßnahme „Rotationsbrache im Weinbau“. Damit sollen die Bodenregeneration, eine verbesserte Bodenstruktur und die Erhöhung der Biodiversität gezielt gefördert werden.

Veröffentlicht am
Rebanlage in der Ortenau, Baden-Württemberg.
Rebanlage in der Ortenau, Baden-Württemberg.Silvia Rueß
Das Antragsverfahren ist das Gemeinsame Antragsverfahren 2027. Hier ist die Abgabefrist 15. Mai 2027, die Anträge können also erst nächstes Jahr gestellt werden. Zur Ausgestaltung der neuen Maßnahme „Rotationsbrache im Weinbau“ im Detail: Es gelten folgende Fördervoraussetzungen/Auflagen: Es gelten die allgemeinen Fördervoraussetzungen des FAKT II (u.a. aktiver Landwirt (Betriebsinhaber), Mindestschlaggröße von 0,01 Hektar, Mindestbewilligungsbetrag von 250 Euro je Betrieb (Summe aller FAKT II-Maßnahmen)). Förderfähig ist eine Fläche von max. drei Hektar je Betrieb. Es muss sich um gerodete Rebflächen handeln, die aus der Produktion genommen wurden. Stichtag der Meldung der Flächen bezüglich Rodung ist der 31. Mai des Antragsjahres. Die...
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