SPD will Rechtsgutachten prüfen
In dem von Agrarverbänden vorgelegten Rechtsgutachten zu Ausnahmen beim Mindestlohn sind laut SPD-Bundestagsfraktion unzulässige Ausnahmen. Die Unionsfraktion erwartet hingegen einen Vorschlag für eine Sonderregelung für Erntehelfer.
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Die SPD-Bundestagsfraktion will das von Agrarverbänden vorgelegte Rechtsgutachten zu Mindestlohn-Ausnahmen für Erntehelfer gründlich prüfen, bevor sie auf höchster politischer Ebene entscheidet. Dies steht im Gegensatz zur Union, die rasch eine Sonderregelung beim Mindestlohn für Obst-, Gemüse- und Weinbau anstrebt. Agrarverbände argumentieren, dass eine branchenspezifische Regelung rechtlich zulässig ist und notwendig wäre, um die heimische Produktion zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten.
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In der SPD ist die Meinungsbildung über eine mögliche Sonderregelung beim Mindestlohn für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft offenbar noch nicht abgeschlossen. Die bisherigen Rechtsgutachten aus dem Bundesarbeits- und dem Bundeslandwirtschaftsministerium hätten ergeben, „dass Ausnahmen nach unten rechtlich unzulässig sind“, sagte die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Franziska Kersten, am Mittwoch, dem 18. März, gegenüber dem Medium AGRA Europe. In dem von acht Agrarverbänden vorgelegten Rechtsgutachten würden Ausnahmen hingegen als verfassungsrechtlich geboten dargestellt. „Das werden wir uns sehr genau ansehen und dann auf höchster politischer Ebene entscheiden“, kündigte Kersten an. CDU fordert...
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