
Niedersachen will aussteigen
Niedersachsen verabschiedet sich von der Anbindehaltung für Rinder. Voraussichtlich im Jahr 2035 sollen sämtliche Varianten diese Haltungsform in dem Bundesland nicht mehr praktiziert werden. Einen entsprechenden Fahrplan stellte Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte am 05. Februar in Hannover vor. Mit am Tisch saß neben der Landesbeauftragten für Tierschutz, Julia Pfeiffer-Schlichting, unter anderem auch der Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen, Frank Kohlenberg.
„Diese Form der Nutztierhaltung ist seit Jahren aus Gründen des Tierschutzes untragbar, da sie die wesentlichen arteigenen Verhaltensweisen – insbesondere das Bewegungs-, Sozial- und Komfortverhalten – der Rinder erheblich einschränkt“, erklärte Staudte. Vor dem Hintergrund einer mittlerweile jahrzehntelangen Debatte gehe Niedersachsen zum Wohl der Tiere einen eigenen Weg, um langfristig die Anbindehaltung von Rindern zu beenden.
Es gehe nicht um Schuldzuweisungen, betonte die Grünen-Politikerin zugleich. „Wir wollen ermutigen, umzubauen, zu investieren und neue Formen der Tierhaltung zu praktizieren“. Als die Anbindeställe gebaut worden seien, hätten die heutigen Kenntnisse über die Bedürfnisse der Rinder noch nicht vorgelegen.
„Wir wollen ermutigen, umzubauen, zu investieren und neue Formen der Tierhaltung zu praktizieren“. Miriam Staudte, Landwirtschaftsministerin Niedersachsen
Auch Pfeiffer-Schlichting verwies auf den Tierschutz. Alle Formen der Anbindehaltung seien nicht angemessen verhaltensgerecht im Sinne des Tierschutzgesetzes. „In Anbindehaltung können sich Rinder weder fortbewegen noch umdrehen, ja nicht einmal vernünftig kratzen. Ihr Leben ist reduziert auf Stehen, Liegen, Fressen und Ausscheidung“, verdeutlichte die Landesbeauftragte.
Neun Jahre Zeit für Härtefälle?
Das Ausstiegskonzept basiert nach Angaben von Staudtes Ressort auf einer Beschlussvorlage der Facharbeitsgruppe Rinder des Niedersächsischen Tierschutzplans. Auf dieser Basis wurde ein an die kommunalen Veterinärbehörden gerichteter Erlass erarbeitet, mit dem die Anbindehaltung grundsätzlich untersagt werden soll. Im Ministerium rechnet man damit, dass der Rechtsakt Anfang April veröffentlicht werden könnte. Danach muss aber noch eine entsprechende Allgemeinverfügung der Landkreise erlassen werden, ab diesem Zeitpunkt läuft dann der Countdown für die betroffenen Betriebe.
Für die unterschiedlichen Varianten der Anbindehaltung sind verschiedene Fristen vorgesehen. Betriebe, die ihren Rindern keinen Auslauf ermöglichen und ganzjährige Anbindehaltung praktizieren, müssen innerhalb von sechs Monaten die zuständige Behörde informieren, ob sie die Haltungsform aufgeben oder Umstellen wollen. Der entsprechende Schritt ist innerhalb von maximal 18 Monaten zu vollziehen. In Hannover geht man davon aus, dass noch etwa 200 Betriebe von diesen Vorgaben betroffen sein werden.
Erheblich längere Fristen sind für die saisonale, die kombinierte sowie die Anbindehaltung männlicher Mastrinder vorgesehen. In diesen Fällen haben die Betriebe maximal drei Jahre Zeit, sich gegenüber der Behörde auf den Umbau oder den Ausstieg festzulegen. Für die Beendigung der Anbindehaltung können dann höchstens zwei weitere Jahre in Anspruch genommen werden; abgeschlossen sein muss der Prozess fünf Jahre nach Fristbeginn. Wenn der Umbau der Haltung angestrebt wird, müssen die entsprechenden Bauantragsunterlagen miteingereicht werden. Für die Vollendung der Maßnahmen sollen sieben Jahre eingeräumt werden, in Härtefällen sollen es neun Jahre sein.
Laut Pfeiffer-Schlichting werden alle anderen Formen der Anbindehaltung der ganzjährigen Variante gleichgestellt. Das soll insbesondere gelten, wenn die geltenden Anforderungen an die saisonale, die kombinierte sowie die Anbindehaltung männlicher Mastrinder unterschritten werden. Das wäre der Fall, wenn beispielsweise Auslauf weniger als zwei Stunden täglich gewährt wird, unregelmäßig erfolgt oder männliche Mastrinder mehr als sechs Monate angebunden gehalten werden.
Landvolk mahnt Praxisnähe an
Mitgetragen wird das Ausstiegskonzept auch vom Landvolk. „Der Landesbauernverband begleitet den Ausstieg aus der Anbindehaltung kritisch, steht aber im Ergebnis klar hinter diesem Schritt“, erklärte Verbandsvize Kohlenberg. Auch er verwies auf das Tierwohl. „Man muss einfach mit aller Deutlichkeit sagen, einem Tier, was sich frei bewegen kann, dem geht es besser als einem Tier, das ganztägig angebunden ist“.
Entscheidend wird aus Sicht des Landvolkes sein, dass der Wandel „praxisnah und mit Augenmaß“ erfolge. Für die betroffenen Landwirte sei vor allem Planungssicherheit unverzichtbar, betonte Kohlenberg. Er nahm auch die Landesregierung in die Pflicht. „Ohne ausreichende finanzielle Förderung wird der Ausstieg nicht gelingen – notwendig sind Mittel für Beratung, baurechtliche Verfahren und den eigentlichen Umbau“, betonte der Milchviehhalter. Der Erlass müsse begleitet werden und dürfe nicht dazu führen, dass die Tierzahlen zurückgingen und „die Landwirte keine Lust mehr haben, Rinder zu halten“.
Rechnung tragen will das Landwirtschaftsministerium den Ansprüchen des Landesbauernverbandes unter anderem über Förderungen. „Das Anliegen des Landvolkes nehmen wir natürlich sehr ernst“, erklärte die Agrarstaatssekretärin und Vorsitzende des Leitungsausschusses des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung, Frauke Patzke. Dem Ministerium sei bewusst, dass die Finanzierung ein maßgeblicher Faktor sei.
Nach Angaben von Patzke werden für Beratung und Investitionen Fördermittel bereitgestellt. Demnach sollen Stallneubauten oder -umbauten über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm unterstützt werden. Betriebe, die die Anbindehaltung beendeten, sollen im Ranking besonders berücksichtigt werden. Eine entsprechende Beratung durch die Landwirtschaftskammer will das Land mit 80% bezuschussen.
Derzeit wird die Anbindehaltung von Rindern in Niedersachsen nach Einschätzung des Agrarressorts noch von „deutlich mehr als tausend Betrieben“ Praktiziert. Entsprechende Ställe dürften bereits seit 2007 nicht mehr gebaut werden, erläuterte Staudte. Man habe aber feststellen müssen, dass diese Form der Haltung nicht von alleine auslaufe. Bei etwas mehr 2,2 Mio. Rindern in Niedersachsen ist laut der Ministerin davon auszugehen, dass sich die Anzahl der in Anbindehaltung gehaltenen Tiere im fünfstelligen Bereich bewegt.
Nach Zahlen des Thünen-Instituts praktizierten in Niedersachsen im Jahr 2020 17% der Betriebe die Anbindehaltung von Rindern. Bundesweit lag das Land damit im Mittelfeld: Während es in Mecklenburg-Vorpommern nur 3% der Rinderhalter waren, brachte es Baden-Württemberg auf 35% und Bayern sogar auf 43%. AgE




