Antibiotikaeinsatz verringern
Seit 1. Januar 2023 sind die Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) in Kraft. Damit verbunden sind auch etliche Neuerungen beim Antibiotikaeinsatz: Weitere Tierarten sind nun meldepflichtig, gleichzeitig wurde die Zuständigkeit für die Meldung über Antibiotikaanwendungen an den Tierarzt übertragen. Die Meldung zu Bestandszahlen verbleibt weiterhin beim Tierhalter.
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