Die Sozialwahlen 2023 gehen in die letzte Runde. Auch bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) müssen am 31. Mai 2023 die Stimmen für die Wahl zur Vertreterversammlung der SVLFG per Brief eingegangen sein. Später eingehende Wahlunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden. DBV-Präsident Joachim Rukwied ruft aktuell nochmals alle Wahlberechtigten auf, sich an der Wahl zu beteiligen: „Die Vertreterversammlung der SVLFG trifft wichtige organisatorische, ökonomische und strategische Entscheidungen für die soziale Absicherung unserer Bauernfamilien. Mit Ihrer Stimme können Sie über die Ausrichtung und Entwicklung der SVLFG in den nächsten sechs Jahren mitentscheiden. Deshalb: Gehen Sie wählen! Jede...