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Sozialwahl: So geht es weiter

Veröffentlicht am
Nach Feststellung der Wahlberechtigung auf Grund der ausgefüllten und zurückgesendeten Fragebögen über den Status als „Selbstständiger ohne fremde Arbeitskräfte" versendet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ab dem 11. April die persönlichen Wahlunterlagen. Sollten Wahlberechtigte den Fragebogen noch nicht ausgefüllt und im vorfrankierten Umschlag zurückgesendet haben, besteht weiterhin die Möglichkeit, die Wahlberechtigung gegenüber der SVLFG via Fragebogen anzuzeigen. Falls der Fragebogen verlegt wurde, kann ein neuer bei der SVLFG angefordert werden: per Tel. 0800/5892716 oder per E-Mail: fragen-sozialwahl@svflg.de Erst nach dem Feststellen der Wahlberechtigung kann das Wahlrecht wahrgenommen...
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