Die Fragebögen zur Sozialwahl müssen bis spätestens 31. März bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eingegangen sein. Mit den Fragebögen klärt die SVLFG den Status als „Selbstständiger ohne fremde Arbeitskräfte" und somit die Wahlberechtigung ab. Um die Wahlunterlagen zu erhalten, müssen die Fragebögen ausgefüllt zurückgesendet werden. Details unter www.lbv/bw.de/Sozialwahl.