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Tierarzneimittelgesetz

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Tiere melden Seit Januar gilt das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Alle Halter von Nutztieren sind nun zur Mitteilung in die staatliche HIT-Antibiotika-Datenbank verpflichtet. Bislang galt diese Mitteilungspflicht nur für Masttiere. Die Frist läuft bis zum 14. Januar. Folgende Daten müssen vom Tierhalter oder von ihm beauftragte Dritte (wie QS) nach TAMG gemeldet werden: Nutzungsart, Bestand und Bestandveränderungen sowie – sofern keine Antibiotika in einem Halbjahr angewendet wurden – Mitteilung zur Nullmeldung. Da das Gesetz erst Ende 2022 beschlossen wurde, sind voraussichtlich vorerst keine Bußgelder bei verspäteter Meldung zu erwarten. Der Bauernverband kritisiert die fehlende rechtzeitige Information der Betriebe durch das...
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