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Tierarzneimittelgesetz

Veröffentlicht am
Verabschiedet Der Bundesrat stimmte vergangene Woche der Novelle zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) einschließlich einer dazugehörigen Rechtsverordnung abschließend zu; diese können nun am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium, ist das Ziel der Neuregelung, den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln bei landwirtschaftlichen Nutztieren besser zu erfassen und weiter zu senken. Zugleich werden Meldeverpflichtungen an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) erfüllt. Mit der Novelle wird das Antibiotika-Minimierungskonzept auf weitere Tierarten ausgeweitet und ein Reduktionsziel von 50 Prozent verankert.
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