Antragsfrist Für alle Flächen, auf denen im Jahr 2023 ein Auszahlungsantrag für die Förderung des Handarbeitsweinbaus gestellt werden soll, muss der Antrag nun bis zum 31. Januar 2023 gestellt werden. Dies gilt generell, das heißt auch für die Anträge beziehungsweise Flächen, deren fünfjähriger Verpflichtungszeitraum noch nicht ausgelaufen ist. Die Antragstellung erfolgt im System FIONA. Der Förderantrag ersetzt den bisherigen Antrag auf Teilnahme ab dem Antragsjahr 2023. | Horst Wenk, Landesbauernverband