Förderung beantragen Der Antrag ist für alle Flächen, auf denen im Jahr 2023 ein Auszahlungsantrag für die Förderung des Handarbeitsweinbaus gestellt werden soll, bis zum 31. Dezember 2022 zu stellen. Dies gilt generell, das heißt auch für die Anträge beziehungsweise Flächen deren fünfjähriger Verpflichtungszeitraum noch nicht ausgelaufen ist. Die Antragstellung erfolgt im System FIONA. Der Förderantrag ersetzt den bisherigen Antrag auf Teilnahme ab dem Antragsjahr 2023. | Horst Wenk, Landesbauernverband