Verbot Die Agrarmarkt Austria (AMA) verbietet in ihrem Gütesiegel-Programm die dauernde Anbindehaltung von Rindern wesentlich früher als der Gesetzgeber. Bereits ab dem 1. Januar 2024 ist eine Anbindehaltung in Kombination mit Weidegang, Auslauf oder sonstiger Bewegungsmöglichkeit an weniger als 90 Tagen pro Jahr nicht mehr zulässig. Sowohl Milch- als auch Rindfleischprodukte mit dem AMA-Gütesiegel dürfen dann nicht mehr von Betrieben mit dauernder Anbindehaltung stammen.