Die Koalition will die baurechtlichen Begrenzungen für die Biogaserzeugung bis 2024 aussetzen. Darauf haben sich SPD, Grüne und FDP in Verhandlungen über eine Novelle des Energiesicherungsgesetzes verständigt. Aus Koalitionskreisen heißt es, dass die Kapazitätsgrenze für baurechtlich privilegierte Biogasanlagen im Außenbereich vorübergehend außer Kraft gesetzt werden. Das Baugesetzbuch erlaubt für privilegierte Biogasanlagen nur eine maximale Produktion von 2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr. Möchte ein Betreiber mehr produzieren, muss die Gemeinde dazu einen Bebauungsplan aufstellen und beispielsweise ein Sondergebiet ausweisen. Zudem müssen laut Baugesetzbuch mindestens 51 Prozent der verwendeten Biomasse aus dem Betrieb...