Zuschuss für Sauenhalter In Baden-Württemberg haben Ferkelerzeuger einmalig die Möglichkeit, einen Zuschuss für die Beiträge zur Tierseuchenkasse zu erhalten. Der Antrag für die Agrar-De-minimis-Beihilfe wurde an die Betriebe versandt und muss bis 16. September bei der Tierseuchenkasse eingegangen sein.