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Neues Gesetz nimmt Formen an

Vergangene Woche ist der Referentenentwurf für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz an die Länder und Verbände verschickt worden. Ein Gesetzesbeschluss wird für die erste Jahreshälfte 2023 angestrebt. Der Entwurf stößt aber auf Kritik.

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Nach dem Referentenentwurf sollen Lebensmittel tierischen Ursprungs künftig verpflichtend gekennzeichnet werden, wenn die Tiere in Deutschland gehalten wurden und die Lebensmittel in Deutschland an Endverbraucher verkauft werden. Die Kennzeichnung soll laut dem Entwurf zunächst für frisches Schweinefleisch vorgeschrieben werden, das über den Lebensmitteleinzelhandel, Fleischereifachgeschäfte und den Onlinehandel vermarktet wird. Erst einmal außen vor bleibt damit die Außer-Haus-Verpflegung. Diese soll nach einer früheren Aussage von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir in einem späteren Schritt einbezogen werden, ebenso wie die Kennzeichnung für weitere Tierarten wie Rinder, Milchvieh und Geflügel. Importe sollen sich freiwillig dem...
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