Gescheitert Die Klage gegen das Leiharbeitsverbot in der Fleischindustrie vor dem Bundesverfassungsgericht ist ins Leere gelaufen. Die Karlsruher Richter werteten die Verfassungsbeschwerden als unzulässig. Bereits im Eilverfahren waren die Unternehmen mit ihren Beschwerden gescheitert. Sie hatten die Klage angestrengt, da sie ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt sehen.