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Abkommen mit Neuseeland

Die Europäische Union und Neuseeland haben sich auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Damit sollen Zölle auf EU-Ausfuhren nach Neuseeland abgeschafft werden. Handelsschranken gibt es allerdings weiterhin für einige Agrarprodukte aus Neuseeland. Der Bauernverband warnt dennoch vor den Folgen.

Veröffentlicht am
Im Hinblick auf den Agrarsektor unterstreicht die EU-Kommission beim neu vereinbarten Handelsabkommen mit Neuseeland, dass die hiesigen Landwirte unmittelbar nach Inkrafttreten des Abkommens „wesentlich bessere Möglichkeiten" haben werden, ihre Erzeugnisse in Neuseeland zu verkaufen. Vom ersten Tag an würden die Zölle auf wichtige EU-Ausfuhrprodukte wie Schweinefleisch, Wein und Sekt, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse aufgehoben. Verbleibende Handelsschranken gibt es für einige Agrarprodukte aus Neuseeland. Allerdings werde das Land künftig zusätzlich bis zu 25.000 Tonnen Käse im Jahr zollfrei in die Europäische Union exportieren dürfen, berichteten Verhandlungsteilnehmer. Eingeführt werden soll die Quote schrittweise im Rahmen der...
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