In Deutschland gibt es ab sofort ein Recht auf schnelles Internet. Damit muss auch in ländlichen Regionen beim Surfen im Internet ein Download-Geschwindigkeit von mindestens 10 Megabit pro Sekunde möglich sein. Für den Upload sollen es 1,7 Megabit pro Sekunde sein. Zudem darf die Reaktionszeit maximal 150 Millisekunden betragen. Das sieht die neue Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV) vor, die Mindestvorgaben für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten macht. „Die Bundesnetzagentur wird mit dieser Verordnung in die Lage versetzt, diesen Anspruch auf eine Mindestversorgung dann auch durchzusetzen", erläuterte die Parlamentarische Staatssekretärin im Verkehrs- und Digitalministerium, Daniela Kluckert. Bei der...