Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) weist die Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihren Gemeinsamen Antrag noch nicht elektronisch über FIONA eingereicht haben, darauf hin, dies spätestens bis 16. Mai zu tun. Falls für bestimmte Fördermaßnahmen weitere Nachweise erforderlich sind, sind diese weiterhin in Papierform direkt bei der zuständigen Unteren Landwirtschaftsbehörde fristgerecht einzureichen.
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