Eine erneute befristete Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung wird es aller Voraussicht nach in diesem Jahr nicht geben. Die Staatssekretärinnen vom Bundeslandwirtschafts- und Bundesarbeitsministerium, Silvia Bender und Lilian Tschan, erteilten vergangene Woche einer Verlängerung der sogenannten 70-Tage-Regelung eine Absage. In den beiden vergangenen Jahren war die kurzfristige Beschäftigung auch wegen der Corona-Pandemie auf 115 beziehungsweise 102 Tage ausgeweitet worden. Keinen Verhandlungsspielraum gibt es beim Mindestlohn. Sowohl Bender als auch Tschan sprachen sich auf einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung gegen Ausnahmen für die Landwirtschaft aus. Sie bekräftigten das Ziel, die Anhebung des gesetzlichen...