Einigung erzielt
Bund und Länder haben sich auf Einzelheiten für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz verständigt. Die Kompensation für Pflanzenschutzauflagen in bestimmten Schutzgebieten beträgt gemäß der Einigung für Ackerflächen 382 Euro/ha und für Dauerkulturen 1527 Euro/ha.
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