Gericht stoppt Jagd Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat die Jagd auf den sogenannten Problemwolf GW 2425m im Chiemgau gestoppt. Die Kammer gab dem Eilantrag des BUND Naturschutzes in Bayern statt, der sich gegen die Allgemeinverfügung zum Abschuss des Tieres gewandt hatte. Nach Meinung des Gerichts ist eine sofortige Entnahme des Wolfes nur dann zulässig, wenn die Gesundheit von Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet seien. Beides sei nicht der Fall.