Zuwachs nicht absehbar
Nach Auffassung der EU-Kommission sei die Ausweisung der Roten Gebiete in Deutschland nicht EU-rechtskonform. Die in der Republik angewandte Emissionsmodellierung zur Gebietsausweisung passe nicht zur EU-Nitratrichtlinie und müsse angepasst werden. Das Bundesumweltministerium hat nun vor nicht gerechtfertigten Schlussfolgerungen aus den Brüsseler Bedenken gegen die Ausweisung der Roten Gebiete im Rahmen des Düngerechts gewarnt.
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