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Zuwachs nicht absehbar

Nach Auffassung der EU-Kommission sei die Ausweisung der Roten Gebiete in Deutschland nicht EU-rechtskonform. Die in der Republik angewandte Emissionsmodellierung zur Gebietsausweisung passe nicht zur EU-Nitratrichtlinie und müsse angepasst werden. Das Bundesumweltministerium hat nun vor nicht gerechtfertigten Schlussfolgerungen aus den Brüsseler Bedenken gegen die Ausweisung der Roten Gebiete im Rahmen des Düngerechts gewarnt.

Veröffentlicht am
Es stehe außer Frage, dass im Zuge der von der EU-Kommission geforderten Neuausweisung die Roten Gebiete im Bundesdurchschnitt wieder größer werden müssten, so ein Sprecher gegenüber dem Pressedienst Agra-Europe. Allerdings sei derzeit nicht absehbar, in welchem Ausmaß dieser Zuwachs erfolge. Spekulationen darüber seien „unlauter". Begründet wird die Unsicherheit damit, dass neben dem möglichen Wegfall der Modellierung auch die Anforderungen der Kommission zur Binnendifferenzierung zu klären seien und beide Verfahren sich wechselseitig bedingten. Der Sprecher stellte zudem klar, dass die Forderungen der EU-Kommission keine unmittelbare Auswirkung auf die Landesdüngeverordnungen haben. Auch die von den Ländern ausgewiesenen Roten Gebiete...
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