Neues Recht im Ökobau
Ab dem 1. Januar 2022 muss die neue EU-Öko-Basisverordnung 2018/848 nebst 17 Durchführungsverordnungen von allen Öko-Betrieben und Öko-Kontrollstellen angewendet werden. Die alten EU-Öko-Verordnungen verlieren zum Jahresende ihre Gültigkeit.
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