Am 1. Dezember tritt die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, kurz TA Luft, in Kraft. Sie ist ein zentrales Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte die Neufassung als zukunftsweisend gelobt, da sie Planungs- und Rechtssicherheit für Tierhalter schaffe. Tiergerechte Haltungsverfahren erhalten in der neuen Vorschrift Erleichterungen bei den Vorgaben zur Emissionsminderung. Für die erforderlichen Änderungen im Bestand wurden Übergangsfristen zwischen fünf und acht Jahren geschaffen. Die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) wurde in angepasster Form in die TA Luft...