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Winterbegrünung mulchen

Winterbegrünungen, die nach dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) gefördert werden, dürfen bereits ab dem 20. November hoch gemulcht oder der Aufwuchs mittels Schröpfschnitt gekürzt werden.

Veröffentlicht am
Eine Nutzung des Aufwuchses ist hierbei nicht möglich. Er muss auf der Fläche verbleiben", sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, vergangene Woche in Stuttgart. Zwischenfrüchte, die als Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) im Gemeinsamen Antrag gemeldet wurden, müssen bis zum 15. Januar auf der Fläche verbleiben. Dies gilt auch, wenn diese gewalzt, geschlegelt oder gehäckselt werden. Abgefrorene Kulturen gelten ebenfalls als auf der Fläche belassen. In Wasserschutzgebieten darf ausnahmsweise in der Zone III die Begrünung mit einem Schnitt auf eine Höhe von 20 bis 30 cm eingekürzt werden. Der Aufwuchs hat auf der Fläche zu verbleiben. In Zone II ist ebenfalls ein Schnitt wie oben ausgeführt...
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