In der letzten Ausgabe hat der Fehlerteufel auf Seite 11 zugeschlagen. Wir hatten über den Beschluss des Bundesrates zum Gemeinsamen Antrag berichtet. Der korrekte Abgabetermin ist weiterhin der 15. Mai. Der 31. Mai ist lediglich die Frist für Änderungen am Gemeinsamen Antrag. Bitte beachten Sie bei den Anträgen, dass der 15. Mai im kommenden Jahr ein Sonntag fällt ist.