Nur mit Prüfbescheinigung
Im Hinblick auf Saatgut von Erhaltungsmischungen werden weitergehende Kontrollmöglichkeiten für die zuständigen Stellen geschaffen. Das sieht die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen vor, der der Bundesrat Mitte September zugestimmt hat.
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