Tierhalter in den von Flutkatastrophen und Starkniederschlägen betroffenen Regionen Deutschlands, können ab sofort Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) zur Gewinnung von Futter nutzen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, hat Ressortchefin Julia Klöckner bei der Kabinettssitzung am Mittwoch eine Verordnung vorgelegt, die den Bundesländern die Ausweisung von Gebieten mit witterungsbedingtem Futtermangel ermöglichen. Dort können die Landwirte nun bestimmte Vorrangflächen uneingeschränkt für die Futternutzung verwenden. Konkret geht es um Zwischenfrüchte, die nach der Ernte der Hauptkultur ausgesät werden, zum Beispiel Kleegrasgemische. Im Normalfall dürfen diese Flächen, sofern sie als ÖVF angemeldet werden, im Rahmen der...