Mehr Lohn für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg gilt rückwirkend zum 1. Juli 2021 ein neuer Entgelttarifvertrag. Der Tarifvertrag ist verbindlich, soweit sowohl der Betrieb als auch der Arbeitnehmer Mitglieder der Tarifvertragsparteien sind.
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