Die Begrenzung des Fichteneinschlags im Forstwirtschaftsjahr 2021 auf 85 Prozent des Durchschnitts der Jahre 2013 bis 2017 wird wohl bis zu ihrem geplanten Ende im September bestehen bleiben, auch wenn die Wirtschaftsministerkonferenz angesichts der knappen Versorgung des Sägeholzmarktes ihre vorzeitige Aufhebung gefordert hat.