Die Ausweitung der Pfandpflicht auf sämtliche Dosen und Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und damit auch auf Milchflaschen aus Plastik ist in trockenen Tüchern. Der Bundesrat ließ am vergangenen Freitag (28.5.) das „Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen" passieren. Damit sind ab dem Jahr 2024 auch Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff, die Milch oder Milcherzeugnisse enthalten, pfandpflichtig.