Kleine Waldbesitzer ohne Buchführungspflicht, die meist nicht jedes Jahr die gleiche Holzmenge einschlagen, hatten mit der Einschlagsbeschränkung für Fichten bisher unklare Verhältnisse. Jetzt steht fest, dass insgesamt 75 Festmeter frisches Fichtenholz unabhängig von den Einschlagsbeschränkungen in jedem einzelnen Betrieb eingeschlagen und verkauft werden dürfen. Alternativ dazu bleibt die Regelung unverändert, dass je Hektar Betriebsfläche 4,25 Festmeter geschlagen und vermarktet werden können.