Saisonarbeitskräfte können vom 1. März bis 31. Oktober dieses Jahres bis zu 102 Arbeitstage oder vier Monate sozialversicherungsfrei beschäftigt werden. Der Bundestag hat die befristete Ausweitung der 70-Tage-Regelung in der vergangenen Woche beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates am 7. Mai gilt als sicher. Die Neuregelung sieht zudem eine Meldepflicht für Arbeitgeber zur Art der krankenversicherungsrechtlichen Absicherung ihrer Arbeitnehmer vor.