Überbrückungshilfe III für Landwirte
Nach langer Ankündigung wurde sie jetzt tatsächlich umgesetzt: Seit dem 10. Februar können die Anträge zur Überbrückungshilfe III gestellt werden. Besonders erfreulich ist, dass auch land- und forstwirtschaftliche Unternehmen zu den antragsberechtigten Unternehmen zählen können.
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