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Soforthilfe für Landwirte

Betroffene Landwirte können seit 10. April einen Antrag auf Corona- Soforthilfe stellen, nachdem die Richtlinie des Landes mit dem Bundesprogramm für Soforthilfen für durch die Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohten kleinen Unternehmen und Soloselbstständigen verzahnt wurde.

Veröffentlicht am
Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu 9000 Euro für Soloselbststständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten, 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten, 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten. Anträge können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Eine Förderung ist möglich, wenn die Antragsteller durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die betrieblichen Ausgaben in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten zu bezahlen (Liquiditätsengpass). Die...
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